Die Massnahmen im Überblick
Der EU Sustainable Finance Action Plan
Laut Europäischer Kommission spielen private Investoren bei der Deckung der notwendigen Investitionen für die geplante Transformation eine entscheidende Rolle. Bislang allerdings fallen die entsprechenden Investitionen zu gering aus (Stand 2021). Ein Grund dafür ist ein fehlendes Signal bzw. klare Definitionen, welche Investitionen die europäischen Klimaschutzziele konkret unterstützen. Um Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen auszurichten, finanzielle Risiken zu bewältigen, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcennutzung und der Umweltzerstörung sowie sozialen Fragen ergeben, und um die Transparenz und Langfristigkeit der Wirtschaftstätigkeit zu fördern, hat die EU-Kommission bereits 2018 einen Plan erarbeitet, der nachhaltige Finanzierungen stärken soll – der EU Sustainable Finance Action Plan. Dieser umfasst unter anderem:
- Die Einrichtung eines klaren und detaillierten EU-Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie), um eine gemeinsame Sprache für alle Akteure im Finanzsystem zu schaffen. Heisst, es geht um Kriterien und Standards, die es einerseits Anlegern ermöglichen, die tatsächliche Nachhaltigkeit der beworbenen Produkte zu beurteilen, und die andererseits von der Realwirtschaft als Grundlage für die Berichterstattung an den Finanzsektor genutzt werden.
- Die Einführung von Massnahmen zur Klärung der Pflichten von Vermögensverwaltern und institutionellen Anlegern in Bezug auf Nachhaltigkeit.
- Die Stärkung der Transparenz von Unternehmen durch Offenlegung in Bezug auf ihre Umwelt-, Sozial- und Governance- Politik (ESG) und nachhaltigkeitsbezogenen Daten.
- Förderung nachhaltiger Unternehmensführung und der Fokussierung auf Langfristigkeit der Aktivitäten auf den Kapitalmärkten sowie Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte.
Als ein zentraler Baustein ist die EU-Taxonomie hervorzuheben, die Anforderungen für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten definiert. Die EU-Taxonomie-Verordnung ist mit der Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte (SFDR) verbunden und den nicht-finanziellen Berichterstattungspflichten für Unternehmen (CSRD). Durch das europäischen Regelwerk werden Finanzmarkteilnehmer, darunter Anbieter von Investmentfonds, Asset Manager und Anbieter betrieblicher Altersvorsorge und Unternehmen mit der Pflicht zur Veröffentlichung nicht-finanzieller Erklärungen adressiert.