Klimapositiv Auszeichnung
SGNI Auszeichnung „Klimapositiv“
Die SGNI hat sich zum Ziel gesetzt, vorbildliche Projekte hervorzuheben, ihre Erfolgsfaktoren vorzustellen und andere hiermit zu inspirieren. Aus diesem Grund gibt es die SGNI Auszeichnung „Klimapositiv". Diese können Gebäude erhalten, die basierend auf ihren realen Verbrauchsdaten nachweislich klimaneutral betrieben werden. Sie belohnt Gebäude, die durch ihren klimaneutralen Betrieb bereits heute mehr tun und somit einen positiven Beitrag zur Klima- und Energiewende leisten.
Die Auszeichnung „Klimapositiv" wird von der SGNI an Gebäude für die Laufzeit von drei Jahren verliehen, die den fachlichen Anforderungen entsprechen und die entsprechenden Nachweise im Rahmen einer Zertifizierung für DGNB Gebäude im Betrieb (DGNB IN USE) liefern.
Voraussetzungen
Die Auszeichnung „Klimapositiv" kann nur im Rahmen einer SGNI Zertifizierung für DGNB Gebäude im Betrieb verliehen werden. Für diese muss das Gebäude mindestens seit einem Jahr in Betrieb sein.
Wann gilt ein Gebäude als klimaneutral?
Ein Gebäude gilt als klimaneutral, wenn im laufenden Betrieb die Differenz der ausgestossenen Emissionen und den Emissionen, die durch Produktion und Bereitstellung nach extern von CO2-freier Energie eingespart werden, auf ein Jahr hin betrachtet Null oder kleiner als Null ist.
Ein klimaneutrales Gebäude hat den Verbrauch der Gebäudeenergie, der Nutzerenergie und die CO2-Emissionen der Versorgungssysteme nachgewiesenermaßen minimiert. Darüber hinaus wurden die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien zur Deckung des verbleibenden Eigenbedarfs maximiert sowie überschüssige Energie exportiert. Erreicht das Gebäude die ausgeglichene CO2-Bilanz über den Zukauf von standortfern erzeugten erneuerbaren Energieträgern, wie Ökostrom oder Biogas, müssen Mindestanforderungen an die Gebäudehülle nachgewiesen werden. Der Einbezug der standortfernen Energieträger in die CO2-Bilanz muss kommuniziert sowie Kennzahlen zu solarem Potenzial, Erzeugung und Verbräuchen offengelegt werden.
Was sind die fachlichen Anforderungen für die SGNI Auszeichnung „Klimapositiv"?
- Nachweis einer negativen CO2-Jahresbilanz gemäß Bilanzierungsrahmen Betrieb anhand von Messwerten über ein ganzes Jahr
- Effizienter Einsatz von Energie zur Deckung des eigenen Bedarfs
- Deckung des eigenen Bedarfs über ein Jahr gerechnet
- Bei Zukauf von standortfern erzeugter erneuerbarer Energieträger: Einhaltung der Mindestanforderungen an die Energielieferanten sowie hohe Transparenz bezüglich der Mengen
- Offenlegung des Solarnutzungsgrades bzw. des Eigenerzeugungsgrades sowie des Eigenversorgungsgrades
Welche Nachweise müssen für die Auszeichnung erbracht werden?
Die zu erbringenden Nachweise sind:
- Berechnung der CO2-Bilanz gemäss Bilanzierungsregeln des Rahmenwerks (Bilanzierungsrahmen Betrieb) und notwendige Eingabedaten in das SGNI CO2-Bilanzierungstool des Kriteriums ENV1-B Klimaschutz und Energie.
- Nachweis(e) der Erfüllung der Mindestanforderungen an die Gebäudehülle.
- Bei Zukauf von standortfern erzeugten erneuerbaren Energieträgern: Nachweis der Ausschliesslichkeit (gekoppelte Lieferung von Herkunftsnachweis und Energieträger) und Zusätzlichkeit der Produktion gemäss Rahmenwerk – gilt z.B. für Ökostrom, Biogas, Fernwärme.
- Offenlegung der Kennzahlen „Eigenversorgungsgrad" und „Solarnutzungsgrad".
Kann die Auszeichnung auch für gesamte Portfolios vergeben werden?
Nein. Die Auszeichnung „Klimapositiv" kann nicht für ein gesamtes Portfolio vergeben werden. Die Nachweise müssen für den Betrieb aller Gebäude jeweils einzeln geprüft werden.