Zertifizierungsvoraussetzungen für Innenräume

 

Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der Innenräume liegt zum Zeitpunkt der Zertifizierung bei Neubauten nicht länger als 3 Jahre zurück.

Ausnahme: Ist eine Zertifizierung eines Innenraumes, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als 3 Jahre zurückliegt beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der SGNI Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich Innenräume nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.

SGNI Mindestanforderungen

Grundsätzlich gilt die folgende Mindestanforderung:

Gesetzliche Anforderungen: Die gesetzlichen Anforderungen bei den zu zertifizierenden Innenräumen müssen erfüllt sein. Hierunter fällt auch der Brandschutz.

Aktualität von Gutachten, Berechnungen und Simulationen

Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf die tatsächlich gebauten Innenräume beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Abgrenzungsregelungen

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung oder Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Betrachtet werden – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschliesslich die Innenräume und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen, falls vorhanden.